Allgemeine Geschäftsbedingungen Atelier Herzensfreiheit
Im Atelier Herzensfreiheit werden Keramik-Rohlinge zum Bemalen mit Unterglasurfarben zur Verfügung gestellt.
Der Rohlingpreis beinhaltet den Rohling selbst, die Farben, das Material für das Malen im Atelier (am Arbeitsplatz), das Glasieren, Brennen und die Beratung durch die MitarbeiterInnen.
Gibt es Angebote oder Rabatte (Treuekarte) können diese nicht als Barbetrag ausgezahlt werden. Das gilt auch für ausgestellte Gutscheine.
Verbindliche Tischbuchungen erfolgen über das online Buchungssystem. Es gelten die angegebenen Storno-Regelungen: für Tische bis 4 Personen bis 3 Tage vorher gebührenfrei. Danach pro gebuchte Person 24,- Euro. Bei Gruppenbuchungen bis 8 Tage vorher gebührenfrei. Danach pro gebuchte Person 24,- Euro. Bei Nichterscheinen gilt diese Regelung ebenfalls. Im Fall wird per email eine entsprechende Rechnung zugestellt.
Die Keramik-Rohlinge sind vor, während und nach dem Bemalen ebenso sorgfältig zu behandeln, wie das Arbeitsmaterial (Farbflaschen, Pinsel, Stempel, etc). Sollten durch grobes Behandeln Schäden entstehen, haftet dafür die/der VerursacherIn. Bei Kindern sind die erziehungsberechtigten Eltern verantwortlich.
Bei der Einweisung in das Bemalen der Keramik zeigen wir den Grundsatz zu beachtender Dinge, z.B. kein Malen mit fettigen Fingern, Farbkombinationen, die nicht decken und mögliche Glasurfehler durch falschen Farbauftrag.
Der bemalte Keramik-Rohling ist am Tag des Bemalens vor Verlassen der Geschäftsräume zu zahlen.
Die Keramik-Rohlinge sind bis zur Bezahlung Eigentum des Ateliers. Sollte aufgrund von unachtsamem Umgang in den Atelier-Räumen ein Schaden entstehen, sprich ein Rohling Schaden nehmen, herunterfallen und zu Bruch gehen, ist dieser zu bezahlen.
Der Abholtermin wird mündlich mitgeteilt. Sollte sich der angegebene Termin ändern, wird ein neuer per e-mail mitgeteilt. Für die technische Zustellung der email ist der Absender nicht verantwortlich.
Die Ausgabe des fertig gebrannten Rohlings erfolgt persönlich vor Ort im Atelier.
Das Prüfen der Keramik-Rohlinge auf Fehler übernehmen in erster Linie die MitarbeiterInnen des Ateliers. Der Kunde überprüft den Rohling vor dem Bemalen auf sichtbare Risse/ angeschlagene Kanten. Der Kunde überprüft den Rohling vor dem Bemalen auf sichtbare Fehler. Ein erkannter, jedoch nicht geäußerter Fehler schliesst spätere Reklamation nach dem Bemalen/ Brennen aus.
Das Glasieren in der Tauchglasur und das Brennen ist ein handwerklicher Prozess. Die MitarbeiterInnen sind in den Abläufen erfahren und routiniert. Auf das Verhalten der Keramik-Rohlinge im Brennofen hat der, der diesen Prozess ausführt, keinen direkten Einfluss. Es können -in seltenen Fällen- Glasur- und Brennfehler (Materialfehler, Risse, Bläschen, Ablagerungen durch aufgewirbelte Staubkörner) entstehen. Diese werden mitgeteilt und im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten korrigiert.
Sollte keine Korrektur möglich sein, erfolgt -je nach Ursache und Schwere des Schadens- eine kulante Lösung. Gegebenenfalls kann der gleiche Rohling (falls nicht verfügbar einer in Form und Preis vergleichbarer) neu bemalt werden.
Für Schäden in der Glasur, die die Funktion des Stückes nicht beeinträchtigen, wird kein Ersatz geleistet.
Es besteht grundsätzlich kein Garantie- und Ersatzanspruch, da jedes einzelne Stück durch Handarbeit vom Kunden selbst angefertigt wurde und ein Unikat ist.
Kleine Schönheitsfehler beim Malen, in der Glasur und beim Brennvorgang können entstehen. Das geschieht selten und ist wie bei allen handwerklichen Arbeiten einzukalkulieren und kein Grund zur Reklamation. Sie sind vom Kunden zu tolerieren.
Die fertig gebrannten Stücke sind vom Kunden auf Glasurfehler zu sichten. Nach Abholung der fertigen Stücke sprich nach Verlassen der Geschäftsräume besteht kein Korrektur- und/oder Ersatzanspruch und keine Garantieleistung.
Fertige und unfertige Stücke werden 3 Monate aufbewahrt. Später erlischt jeglicher Anspruch.
Die fertig gebrannten Keramiken sind grundsätzlich spülmaschinenfest, jedoch trägt der Keramik-Besitzer die Verantwortung für mögliche Schäden durch den Spülvorgang und Spülmittel. Die Glasur kann im Lauf der Zeit feine Haarrisse bekommen. Diese sind kein Grund zur Reklamation. Durch das Spülen von Hand lassen sie sich vermeiden.
In der Mikrowelle darf die fertige Keramik nicht verwendet werden.
Stand September 2024